Florist/-in
Voraussetzung
Zuweisung durch die zuständige Arbeitsagentur.
Beginn und Dauer
Jeweils im Sommer für drei Jahre.
Die fachpraktische Ausbildung erfolgt nach dem Ausbildungsrahmenplan des Floristen. Dabei erhalten die Auszubildenden Unterricht in folgenden Bereichen:
- Kenntnisse im Erstellen floristischer Werkstücke
- ausführliche Kenntnisse in Botanik -
- Gestaltung und Materialkunde
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- Waren- und Rechtskunde
- Betriebswirtschaftslehre
- Verkaufskunde
- Fachrechnen
- Sozialkunde
Die praktische Unterweisung in unserer Werkstatt beinhaltet:
- Herstellung verschiedener Sträuße und Gestecke
- Herstellung spezieller floraler Werkstücke, z.B. Hochzeits- und Trauerfloristik
- Balkon-, Kübel- und Innenbepflanzungen
- florale Innendekorationen
- Verkaufstätigkeit
Im 1. Lehrjahr wird ein dreimonatiges und im 2. und 3. Lehrjahr ein zusammenhängendes sechsmonatiges Praktikum durchgeführt, um die Kenntnisse und Fertigkeiten praktisch anzuwenden.
Abschluss
Prüfung vor der IHK zu Berlin.



