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Florist/-in

  

Voraussetzung

Zuweisung durch die zuständige Arbeitsagentur.

Beginn und Dauer

Jeweils im Sommer für drei Jahre.

Die fachpraktische Ausbildung erfolgt nach dem Ausbildungsrahmenplan des Floristen. Dabei erhalten die Auszubildenden Unterricht in folgenden Bereichen:

  • Kenntnisse im Erstellen floristischer Werkstücke
  • ausführliche Kenntnisse in Botanik -
  • Gestaltung und Materialkunde
  • Arbeitsschutz und Unfallverhütung
  • Waren- und Rechtskunde
  • Betriebswirtschaftslehre
  • Verkaufskunde
  • Fachrechnen
  • Sozialkunde

Die praktische Unterweisung in unserer Werkstatt beinhaltet:

  • Herstellung verschiedener Sträuße und Gestecke
  • Herstellung spezieller floraler Werkstücke, z.B. Hochzeits- und Trauerfloristik
  • Balkon-, Kübel- und Innenbepflanzungen
  • florale Innendekorationen
  • Verkaufstätigkeit

Im 1. Lehrjahr wird ein dreimonatiges und im 2. und 3. Lehrjahr ein zusammenhängendes sechsmonatiges Praktikum durchgeführt, um die Kenntnisse und Fertigkeiten praktisch anzuwenden.

Abschluss

Prüfung vor der IHK zu Berlin.

Ansprechpartner:
>Elke Brasching
>Rainer Fink
>Dagmar Golla
Standorte:
>Cuvrystraße

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