JOBSTARTER am BWK
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Wer darf ausbilden?
Ausbilden darf nach dem Berufsbildungsgesetz, wer mindestens die Prüfung zur Ausbildereignungsverordnung (AEVO) bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer abgelegt hat.
Mit der AEVO-Prüfung, belegen Sie, dass Sie in der Lage sind, Berufsausbildung zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren und damit Ihre Auszubildende bzw. Ihren Auszubildenden kompetent bis zur Abschlussprüfung zu begleiten.
Am BWK können Sie kostenlose Kurse als Vorbereitung auf die AEVO-Prüfung ablegen - sprechen Sie unser JOBSTARTER-Team an!
Die fachliche Eignung hängt von der Einordnung des jeweiligen Berufes ab und ist festgeschrieben in § 30 BBiG; in der Regel ist die Eignung mit Abschluss einer Ausbildung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung gegeben.
Die betriebliche Eignung ist abhängig von Art und Umfang der Produktion, des Sortiments und der Dienstleistung. Sie wird von der entsprechenden Kammer geprüft.