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Wie Sie Ausbildungsbetrieb werden

Betriebe, die ausbilden möchten, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllen.

  

Dazu zählt u.a. die besondere fachliche und persönliche Eignung der zuständigen Ausbilder. Zudem können Sie nur solche Berufe ausbilden, die einen Bezug zum Sortiment oder zur Dienstleistung Ihres Betriebes haben.

Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Aspekte vor.

Nutzen Sie auf jeden Fall das Gespräch mit unserem Ausbildungsteam. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter analysieren gemeinsam mit Ihnen, inwieweit Sie die nötigen Anforderungen erfüllen. Bei Bedarf erhalten Sie gezielte Unterstützung, um die notwendige Ausbildereignung nachzuholen.

Eignung des Betriebes

ist abhängig von

• den Möglichkeiten der praktischen Vermittlung der Kenntnisse und Fertigkeiten eines bestimmten Berufsbildes,

• Art und Umfang der Produktion, von Sortiment und/oder Dienstleistung des Unternehmens.

Eventuell ist auch eine Ausbildung im Verbund mit anderen Betrieben oder Ausbildungseinrichtungen möglich, wenn Ihr Betrieb für sich die Ausbildung nicht durchführen kann.

Eignung der Ausbilder

Fachliche Voraussetzungen

• Adäquater Berufsabschluss • Mindestmaß an Berufsjahren und -erfahrung

Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (AEVO)

• Nachweis durch Ablegen einer Prüfung (Meisterprüfung, Ausbildereignungsprüfung), • jedoch: Möglichkeit der Befreiung von der Ausbildereignungsprüfung durch IHK/HWK bei besonderen Voraussetzungen (besondere Bildungswege, lange Berufserfahrung).

Persönliche Eignung

• Bei gegebener fachlicher Eignung abhängig von individuellen persönlichen Eigenschaften, • Klärung der persönlichen Eigenschaften im Zweifel durch Gespräche mit Ausbildungsberatern der IHK/HWK, • keine Eignung bei Vorliegen besonderer Straftaten oder bei Verstößen gegen das Berufsbildungsgesetz.

Gefördert als JOBSTARTER-Projekt aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Europäischen Union.
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