Seminare zur Lebensmittelhygieneverordnung
Leichtverderbliche Lebensmittel dürfen nur von Personen hergestellt oder in Verkehr gebracht werden, die über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügen. Dies regelt die „Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln“, kurz Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV).
Das heißt: In jedem gastronomischen Betrieb muss mindestens ein Mitarbeiter ein Seminar absolvieren und dies mit einem Zertifikat belegen.
Vor diesem Hintergrund hat die IHK Berlin nun ein zweisprachiges Seminarangebot initiiert: Am BWK bieten wir entsprechende zweitägige Seminare mit einem deutsch-türkischen Dozententeam an.