Fördermöglichkeiten

Sie finden hier Informationen zu:
  • Weiterbildungsprämie
  • Bildungsgutschein (BG)
  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
 

Die WEITERBILDUNGSPRÄMIE

Die Weiterbildungsprämie des Bundes für Ihre Umschulung

Mit der Weiterbildungsprämie können Sie sich eine interessante Belohnung für Ihre Bildungsbemühungen sichern!
Der Bund fördert durch die Weiterbildungsprämie Ihre erfolgreiche berufliche Qualifikation. Dabei geht es hier ausschließlich um die Umschulung!
Bestehen Sie die Abschlussprüfung einer Umschulung, erhalten Sie 1.500,00 € als Weiterbildungsprämie geschenkt!
Sieht Ihre Umschulung eine Zwischenprüfung vor, erhöht sich die Prämie bei erfolgreicher Zwischenprüfung sogar auf 2.500,00 €.
Diese Regelung gilt nur für reguläre Prüfungen der zuständigen Stelle, i.d.R. sind das die Kammern.

Lesen Sie hier weitere Informationen zur Weiterbildungsprämie

Wer kann die Weiterbildungsprämie erhalten?

Die Voraussetzungen erfüllen Sie als gemeldete/r Arbeitslose/r, sobald Sie die Abschlussprüfung und ggf. die Zwischenprüfung einer Umschulung bestanden haben!

Wie erhalten Sie Ihre Weiterbildungsprämie?

Das ist in der Tat sehr einfach: Bestehen Sie zunächst die Prüfungen Ihrer Umschulung. Und legen Sie Ihre Zeugnisse bei Ihrer Arbeitsagentur vor. Ist das erledigt, steht einer Auszahlung nichts mehr im Wege!

Zeitraum

Die Weiterbildungsprämie ist bereits aktuell. Haben Sie Ihre Umschulung ab dem 1. August 2016 gestartet, können Sie sie beanspruchen. Sie ist aktuell befristet bis zum 31. Dezember 2020.

Machen Sie gerne einen Termin mit aus und lassen Sie sich bei uns beraten!

Mehr Inforationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Der BILDUNGSGUTSCHEIN

Arbeitsagenturen und JobCenter bezahlen Ihre Umschulung

Mit dem Bildungsgutschein übernehmen die Arbeitsagenturen und JobCenter die Finanzierung einer Umschulung. Der Bildungsgutschein deckt dabei neben den Kosten für die eigentliche Ausbildung auch andere anfallende Kosten ab, wie z. B. Unterhalt (etwa in Form von Arbeitslosengeld), Sozialversicherung, Kinderbetreuungskosten oder Zuschüsse zu Fahrtkosten.

Voraussetzungen

Der Bildungsgutschein wird in der Regel erteilt
  • an Personen, die entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre in einem Beruf gearbeitet haben
  • um sie nach Arbeitslosigkeit beruflich wieder einzugliedern
  • oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
  • oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung anerkannt ist

Wichtiges Kriterium ist darüber hinaus, dass die Umschulung oder Weiterbildung die Chancen am Arbeitsmarkt realistisch verbessert.

Machen Sie gerne einen Termin mit aus und lassen Sie sich bei uns beraten!

Der AKTIVIERUNGS-UND VERMITTLUNGSGUTSCHEIN

AVGS

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein weiteres Förderinstrument. Hier  verpflichtet sich die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter, Sie zu fördern. Dabei wird uns als Bildungsträger Ihre Fortbildung finanziert oder auch privaten Arbeitsvermittlern eine Erfolgsprämie für eine erfolgreiche Vermittlung honoriert.

Der AVGS basiert auf dem „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ (DS 17/6277 – DS 17/7065) im § 45 SGB III (neu).

Wer kann den AVGS erhalten?

  • Arbeitslosengeld I-Empfänger können nach dem Ermessen der Arbeitsagentur den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ab dem ersten Tag der Arbeitslosmeldung erhalten.
  • Nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug (innerhalb der letzten 3 Monate) haben ALG-I-Empfänger sogar einen Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II können nach dem Ermessen des Jobcenters einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ohne Wartezeit erhalten.
  • Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug können ebenfalls den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten. Es ist dabei ebenfalls das Ermessen des Leistungsträgers auf Antrag ausschlaggebend.
  • Der AVGS ist eine Ermessensleistung. Sie erhalten den AVGS bei Ihrem Vermittler der Arbeitsagentur oder Jobcenter.

Sprechen Sie uns an!

Falls Sie zum Beispiel Hilfe bei der Arbeitssuche benötigen, kann ein persönliches Bewerbungscoaching beziehungsweise eine Bewerbungsunterstützung nützlich sein. Wenden Sie sich bei Interesse an einem unserer Angebote wegen der Kostenübernahme an uns oder an eine Beratungsfachkraft Ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihres Jobcenters, um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zu beantragen.